Der 14. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 28. September 2023 (Az. 14 ME 75/23) die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Az. 7 B 1558/23) zurückgewiesen, mit der dieses den Eilantrag eines Bürgers gegen die beschlossene Umwandlung der Ubbo-Emmius-Klinik in Norden in ein regionales Gesundheitszentrum abgelehnt hat.
Dies veröffentlichte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht heute in einer Pressemitteilung. Nähere Informationen finden Sie hier: Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (externer Link)