- Ein Patient darf nun pro Tag insgesamt zwei Besucher empfangen. Diese dürfen getrennt voneinander jeweils für eine Stunde bleiben.
- Auf der Mutter-Kind-Station dürfen bis zu zwei minderjährige Kinder eines Hausstands den Besuch begleiten.
- Besucher müssen vollständig geimpft, genesen oder getestet sein.
- Ein negativer Antigen- oder PCR-Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Selbsttests sind nicht zugelassen.
Aurich/Emden/Norden. Die Besucherregelung in den Kliniken Aurich, Emden und Norden ist angepasst worden. Ab Montag, 12.07.2021, tritt die erweiterte Besucherregelung in Kraft. Dann darf ein Patient insgesamt zwei Besucher pro Tag empfangen. Die Besucher dürfen getrennt voneinander jeweils für eine Stunde bleiben. Auf der Mutter-Kind-Station der Ubbo-Emmius-Klinik Aurich dürfen bis zu zwei minderjährige Kinder des gleichen Hausstands den Besuch begleiten. Es gilt weiterhin, dass Besucher einen gültigen negativen Testbefund (Antigen- oder PCR-Test) beim Einlass vorzeigen müssen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Selbsttests sind nicht zugelassen. Alternativ ist auch ein Nachweis über die Genesung oder vollständige Impfung gültig. Kinder unter 14 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die Begrenzung der Personenzahl in den Patientenzimmern wird beibehalten. Die Kliniken bitten darum, dies zu beachten und sich gegebenenfalls im Vorfeld abzustimmen. Bei der Notfallversorgung in den Notaufnahmen gilt weiterhin, dass eine Begleitung nur zur Vermeidung von Kontaktschwierigkeiten erlaubt ist (z. B. bei sprachlichen Barrieren, Begleitung von betreuten Personen und Kindern). In den Bereichen Palliativversorgung, Kreißsaal und Kinderklinik bestehen weiter Ausnahmeregelungen, die individuell einen leichteren Zugang ermöglichen. Wenn medizinische oder palliativmedizinische Gründe eine Ausnahme notwendig machen, nehmen die Kliniken Kontakt zu den Angehörigen auf. Weitere Informationen gibt es auf der Website der Kliniken www.anevita.de.