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Umwandlung der UEK: Beschwerdeverfahren erfolgos

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Der 14. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 28. September 2023 (Az. 14 ME 75/23) die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg (Az. 7 B 1558/23) zurückgewiesen, mit der dieses den Eilantrag eines Bürgers gegen die beschlossene Umwandlung der Ubbo-Emmius-Klinik in Norden in ein regionales Gesundheitszentrum abgelehnt hat.

Dies veröffentlichte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht heute in einer Pressemitteilung. Nähere Informationen finden Sie hier: Pressemitteilung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (externer Link)